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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien (ab 01.01.2026)
Verordnung vom 27.11.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest, definiert die zu zahlenden Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die reguläre Hausbesorgungsarbeit wird ein Entgelt pro Quadratmeter Wohnfläche (0,3762 €) und für andere Räumlichkeiten (ebenfalls 0,3762 €) sowie ein Satz von 0,6765 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis festgelegt.
  • Ein Materialzuschlag von 15 % wird auf die Entgelte für Reinigungsarbeiten (Ziffer 1 und 2) aufgeschlagen, ist aber nicht Teil des Grundlohns.
  • Für Sonderarbeiten (z. B. Fassadenisolierung, Stiegenhausmalerei, Leitungslegung, Aufzugsinstallation) wird ein zusätzliches Entgelt nach Aufwand gezahlt; bei Arbeiten über drei Monate wird die Zahlung halbiert nach dem vierten Monat und die restliche Hälfte nach Abschluss ausbezahlt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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