Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszulagen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2026.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Niederösterreich, sowohl für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind, als auch für solche, die später beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3779 € pro Quadratmeter Wohnfläche und 0,3779 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen wird 0,6838 € pro Quadratmeter gezahlt.
- Ein Materialzuschlag von 15 % wird auf die Grundentgelte aufgeschlagen, um die Kosten für benötigte Reinigungs‑ und Instandhaltungsmaterialien zu decken.
- Zusätzliche Entgelte umfassen ein Sperrgeld von 6,23 € (bis 24 Uhr) bzw. 7,27 € (nach 24 Uhr) für das nächtliche Öffnen von Toren, sowie höhere Stundensätze von 13,12 € bzw. 26,24 € für Arbeiten in Nacht‑ oder Feiertagszeiten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.