Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und weitere Regelungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Das Grundentgelt beträgt 0,3798 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,6860 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
- Ein Materialzuschlag von 20 % wird auf das Grundentgelt aufgeschlagen, um Kosten für Reinigungs‑ und Instandhaltungsmaterial zu decken.
- Für das nächtliche Öffnen von Toren wird ein Sperrgeld von 6,23 € (vor Mitternacht) bzw. 7,27 € (nach Mitternacht) erhoben.
- Zusatzvergütungen werden für besondere Arbeiten wie Isolierung, Malerarbeiten, Rohrverlegung, Aufzugs‑ und Fenster‑Einbau sowie Dacharbeiten gezahlt; bei Fenstern in Treppenhäusern gibt es einen Aufschlag von 75 %.
Dokumente (PDFs)
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