Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen, Garagen und allgemeine Hausarbeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betroffenen einen monatlichen Pauschalbetrag von 132,56 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 17,14 € steigt.
- Für die Betreuung von Freizeiteinrichtungen (z. B. Schwimmbäder, Saunen) wird ein Stundenlohn von 20,47 € zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte.
- Für die Betreuung von Warmwasser‑ und Zentralheizungsanlagen wird ein Grundbetrag von 301,95 € pro Monat gezahlt; je nach Brennstoffart erhöht sich dieser Betrag (z. B. +178,60 € bei Gas). Zusätzlich gibt es einen Stundensatz von 17,10 € für weitere Arbeiten.
Dokumente (PDFs)
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