Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 in Tirol einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer fest, der Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten definiert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatliche Pauschalbeträge: 135,29 € bis zu vier Geschosse und zusätzlich 8,47 € pro weiterem Geschoss.
- Für die Betreuung von Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 20,29 €; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte.
- Für die Pflege von Grünflächen und Gartenanlagen werden Kosten pro Quadratmeter festgelegt (z. B. 0,4862 € für Reinigung), sowie Pauschalen für Baumpflege nach einem Stundenlohn von 16,13 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.