Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2026 verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest. Sie gilt für Personen, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt werden.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 135,25 € bis zu vier Geschossen und zusätzlich 8,42 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet (Stundenlohn 20,31 €), an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte.
- Für Grünflächen werden Pauschalen pro Quadratmeter (z. B. 0,4694 € für Reinigung) und ein monatlicher Betrag nach Arbeitsleistung (Stundenlohn 15,94 €) für Baumpflege und Laubentfernung festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.