Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest, inklusive Entgeltanteilen für Wohn‑ und andere Flächen, Materialzuschlag, Sonderzuschläge und Urlaubs‑/Weihnachtszahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2026
- Der Tarif gilt ausschließlich für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Das monatliche Entgelt setzt sich aus drei Anteilen zusammen: 0,3682 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,3682 € pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und 0,6807 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung.
- Ein Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Entgeltes für Wohn‑ und andere Räumlichkeiten wird monatlich zusätzlich gezahlt.
- Für Einsätze vor Mitternacht wird ein Sperrgeld von 6 € pro Einsatz gezahlt, danach 7 €.
Dokumente (PDFs)
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