Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie hoch die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium in verschiedenen europäischen Ländern ist und erhöht sie um 180 € für bestimmte Empfänger. Sie tritt am 1. März 2026 in Kraft.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung12/1/2025XXVIII
Bildung
Schwerpunkte
- Die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium wird je nach Zielland gestaffelt: In den meisten westeuropäischen Ländern 450 €, in weiteren EU‑ und Nachbarstaaten 250 €.
- Studierende, die nur die Grundbeihilfe nach § 26 Abs. 1 erhalten, bekommen zusätzlich 180 € monatlich.
- Die Verordnung tritt am 1. März 2026 in Kraft und ersetzt die frühere Verordnung von 2001, die am 28. Februar 2026 außer Kraft tritt.
Dokumente (PDFs)
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