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Einführung des 83. Nachtrags zum Arzneibuch – Aktualisierung der pharmazeutischen Standards
Verordnung vom 28.02.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (11. 2) ein und hebt die bisherigen Monographien des ersten Nachtrags (11. 1) sowie entsprechende Einträge im Österreichischen Arzneibuch auf.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 28.02.2025
  • Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags (11.2) zur elften Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird in Kraft gesetzt.
  • Die Monographien und Texte des ersten Nachtrags (11.1) sowie die entsprechenden Einträge im Österreichischen Arzneibuch, die durch den zweiten Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
  • Durch die Aktualisierung wird das österreichische Arzneibuch an den aktuellen EU‑Standard angepasst und damit die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln verbessert.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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