Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg fest, definiert die Vergütung pro Quadratmeter, Zuschläge, Sonderentgelte und jährliche Bonuszahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Salzburg für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Die Grundvergütung wird nach Quadratmeter berechnet: 0,3743 € für Wohnfläche, 0,3743 € für andere Räume und 0,6839 € für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
- Ein Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundentgelts (nur für die beiden ersten Positionen) wird zusätzlich zum Lohn gezahlt.
- Für Notfalleinsätze wird ein Sperrgeld von 6 € (vor 24 Uhr) bzw. 7 € (nach 24 Uhr) erhoben.
Dokumente (PDFs)
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