Änderung der Zollanmeldungs‑Verordnung 2024 – neuer Inkrafttretenszeitpunkt
Verordnung vom 12.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung vom 12. Dezember 2025 ergänzt die Zollanmeldungs‑Verordnung 2024 um einen neuen Absatz 5 zu § 6. Dieser legt fest, dass bestimmte zollrechtliche Bestimmungen erst ab dem 14. Dezember 2025 gelten.Bundesministerium für Finanzen12/12/2025XXVIII
Handel
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 5 wird zu § 6 der Zollanmeldungs‑Verordnung hinzugefügt.
- Der neue Absatz legt fest, dass Bestimmungen zu Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, Endverwendung, aktiver Veredelung, vorübergehender Verwendung und Zolllagerverfahren erst ab dem 14. Dezember 2025 gelten.
- Die Änderung erfolgt aufgrund von § 36 des Zollrechts‑Durchführungsgesetzes und der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2025.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.