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Änderung der Zollanmeldungs‑Verordnung 2024 – neuer Inkrafttretenszeitpunkt
Verordnung vom 12.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 12. Dezember 2025 ergänzt die Zollanmeldungs‑Verordnung 2024 um einen neuen Absatz 5 zu § 6. Dieser legt fest, dass bestimmte zollrechtliche Bestimmungen erst ab dem 14. Dezember 2025 gelten.
Bundesministerium für Finanzen12/12/2025XXVIII
Handel
Wirtschaft
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 5 wird zu § 6 der Zollanmeldungs‑Verordnung hinzugefügt.
  • Der neue Absatz legt fest, dass Bestimmungen zu Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, Endverwendung, aktiver Veredelung, vorübergehender Verwendung und Zolllagerverfahren erst ab dem 14. Dezember 2025 gelten.
  • Die Änderung erfolgt aufgrund von § 36 des Zollrechts‑Durchführungsgesetzes und der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2025.
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