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Einführung eines 20‑Prozent‑Pauschalsatzes für Dienstleistungsbetriebe (DLB‑V)
Verordnung vom 18.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung 300/2025 führt einen einheitlichen Pauschalsatz von 20 % für Dienstleistungsbetriebe ein, ordnet Betriebe anhand einer neuen Branchenkennzahl‑Tabelle zu und legt das Inkrafttreten ab dem Veranlagungsjahr 2025 fest (für einige Branchen erst 2026).
Bundesministerium für Finanzen12/18/2025XXVIII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird um die Abkürzung „(Dienstleistungsbetriebe‑Verordnung – DLB‑V)“ ergänzt.
  • Ein pauschaler Steuersatz von 20 % wird für alle Betriebe angewendet, die einer der aufgeführten Branchenkennzahlen zugeordnet sind.
  • Die im Text genannte Jahreszahl wird von 2008 auf 2025 aktualisiert.
  • Ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der festlegt, dass die Regelungen ab dem Veranlagungsjahr 2025 gelten; für die Branchenkennzahlen 661 und 662 gilt das erst ab 2026.
Dokumente (PDFs)
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