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Änderung der Forschungsprämienverordnung – neue Förderkriterien und Investitionsregeln
Verordnung vom 18.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung 302/2025 präzisiert die Kriterien für die Forschungsprämie, führt neue Regelungen für Investitionen in Forschungsgüter ein und legt Anpassungsmechanismen bei Änderungen der Aufwendungen fest.
Bundesministerium für Finanzen12/18/2025XXVIII
Finanzwesen
Wissenschaften

Schwerpunkte

  • Die Forschungsprämie wird nur für Aufwendungen gewährt, die nach den steuerlichen Gewinnermittlungsregeln als tatsächliche Betriebsausgaben gelten.
  • Unmittelbare Aufwendungen und Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter können als förderfähig anerkannt werden.
  • Ein neuer Absatz 2a erlaubt, die Gesamtaufwendungen oder die AfA‑Beträge für aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter bei der Prämienberechnung zu berücksichtigen.
  • Für Anträge nach dem 4. November 2025 gilt das Abzugsverbot des EStG/KStG nicht, wenn sie vor Inkrafttreten der Novelle gestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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