<!--[0-->Verordnung über den Fernabsatz von Tierarzneimitteln und Verbote bestimmter Wirkstoffe<!--]-->
Verordnung über den Fernabsatz von Tierarzneimitteln und Verbote bestimmter Wirkstoffe
Verordnung vom 28.02.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den Fernabsatz von nicht‑verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln, legt Qualitäts‑ und Dokumentationspflichten fest und verbietet bestimmte Wirkstoffe.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Nur Abgabeberechtigte dürfen nicht‑verschreibungspflichtige Tierarzneimittel per Fernabsatz innerhalb Österreichs verkaufen.
  • Die Abgabe muss den Anforderungen des Tierarzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung entsprechen, sofern die Verordnung nichts anderes bestimmt.
  • Der Verkauf von Tierarzneimitteln, die Hexachlorophen, Phenacetin oder Methaqualon enthalten, ist verboten.
  • Kunden erhalten bei jeder Lieferung ein Informationsblatt mit Name, Adresse, Produktdetails und Kontaktdaten des Verkäufers.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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