Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2026)
Verordnung vom 19.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Januar 2026 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten und bei Tagesmüttern fest, inklusive verschiedener Zulagen und Sonderregelungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/19/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen, -horte und für Tagesmütter/-väter in ganz Österreich.
- Für eine 40‑Stunden‑Woche erhalten pädagogische Fachkräfte ein gestaffeltes Bruttogehalt, das mit zunehmenden Berufsjahren von 3 170 € bis 4 283 € steigt.
- In inklusiven und Sondereinrichtungen erhalten die Beschäftigten zusätzlich eine Erschwerniszulage von 279,80 € pro Monat, wovon 50 % bei Teilzeit gezahlt werden.
- Tagesmütter/-väter bekommen pro betreutem Kind ein Grundhonorar von 704 €, das bei pädagogischer Qualifikation um 20 % erhöht wird; nach zwei Jahren erhalten sie zusätzlich 32,60 € monatlich.
Dokumente (PDFs)
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