Zusammenfassung
Die Verordnung 317/2025 erweitert die Nacheichfrist‑Regelung für Stromzähler um Ladetarifgeräte, also Messgeräte in Elektroauto‑Ladestationen. Sie definiert neue Prüf‑ und Dokumentationspflichten und erlaubt das Zusammenfassen mehrerer gleichartiger Geräte zu einer Prüfeinheit.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus12/23/2025XXVIII
Energie
Messwesen
Elektromobilität
Elektrizitätszähler
Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „Ladetarifgerät“ wird eingeführt und von anderen elektrischen Tarifgeräten unterschieden.
- Ladetarifgeräte werden in die Stichproben‑ und Eichprüfung einbezogen; für jedes Gerät bzw. jede Gesamtheit müssen Prüfergebnisse vorliegen.
- Der Antrag auf Eichprüfung muss nun auch den Ort der Prüfung für Ladetarifgeräte angeben.
- Die Stichprobenprüfung kann von mehreren Stellen gemeinsam durchgeführt werden, wenn ein Gesamtverantwortlicher benannt wird.
Dokumente (PDFs)
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