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Änderung der Verordnung zum automatischen Informationsaustausch – Lizenzgebühren & Erweiterung
Verordnung vom 30.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regeln für den automatischen Austausch von Steuerinformationen: Sie führt Lizenzgebühren ein, legt die elektronische Übermittlung fest und erweitert den Geltungsbereich auf Daten ab 2026.
Bundesministerium für Finanzen12/30/2025XXVIII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer Punkt (Ziffer 5) wird eingeführt, der Lizenzgebühren für die Nutzung des automatischen Informationsaustausches regelt.
  • Die Übermittlung der Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch nach der EU‑Durchführungsverordnung 2015/2378.
  • Der automatische Austausch von Informationen zu Einkünften und Vermögenswerten gilt für Daten, die Steuerzeiträume ab dem 1. Jänner 2014 betreffen, und ist seit dem 1. Jänner 2015 in Kraft.
  • Der Austausch wird auf Daten erweitert, die Steuerzeiträume ab dem 1. Jänner 2026 betreffen; diese Erweiterung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
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