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Heimarbeitstarif für Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse
Verordnung vom 14.01.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die chemische Erzeugnisse bearbeiten und verpacken. Sie definiert Stückentgelte, einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % und tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/14/2025XXVIII
Arbeit
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse ab, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt ist.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 mit einem Stundenlohn von 11,13 € zugrunde liegt.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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