Zusammenfassung
Die Verordnung vom 15. April 2025 verlängert die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei und Tschechien bis zum 15. Oktober 2025.Bundesministerium für Inneres4/15/2025XXVIII
Grenze
Schwerpunkte
Außer Kraft ab 15.10.2025
- Die Frist für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen wird vom 15. April 2025 auf den 15. Oktober 2025 verlängert.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG).
- Nur die Formulierung in § 2 wird angepasst; sonst bleibt die bisherige Verordnung unverändert.
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