Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 legt temporäre Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Sie gilt an definierten Daten und Zeiten, wobei Ausnahmen für lebenswichtige Lieferungen und Notdienste bestehen.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur4/16/2025XXVIII
Umwelt
Verkehr
Schwerpunkte
- Am 18. April und am 3. Oktober 2025 gilt von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf der Inntal‑A12 und Brenner‑A13, wenn das Ziel in Deutschland liegt.
- Am 19. April (11‑15 Uhr), am 25. April (11‑22 Uhr) und am 2. Juni (9‑22 Uhr) gilt ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf der Inntal‑A12 und Brenner‑A13, wenn das Ziel in Italien liegt.
- An allen Samstagen vom 5. Juli bis zum 30. August 2025 ist von 8 bis 15 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf den Strecken B‑178 (Lofer–Wörgl), B‑320 (ab km 4,500), B‑177, B‑179 (Nassereith–Biberwier), B‑181 und B‑182.
- An allen Samstagen vom 28. Juni bis zum 30. August 2025 gilt von 8 bis 15 Uhr ein Fahrverbot auf der Ost‑A4 zwischen Schwechat und der Staatsgrenze zu Nickelsdorf, ausgenommen Ziel‑ und Quellverkehr für die Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt‑Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg.
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