Studienbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2025 – Festsetzung der Beihilfebeträge und Zuverdienstgrenze
Verordnung vom 25.04.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Beträge für Studienbeihilfen und das Abschluss‑Stipendium für 2025/26 fest und bestimmt eine Zuverdienstgrenze von €17 212 für das Jahr 2025.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung4/25/2025XXVIII
Bildung
Schwerpunkte
- Die Beträge für die Studienbeihilfe, Selbsterhalt‑Beihilfe und das Abschluss‑Stipendium werden festgelegt (z. B. €31 für § 26 Abs. 1, €321 für § 26 Abs. 2, …).
- Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2025 wird auf €17 212 festgesetzt.
- Studierende, denen die Beihilfe für das Sommer‑ und Wintersemester 2025/26 bewilligt wurde, erhalten ab dem 1. September 2025 automatisch die neue Betragshöhe, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen.
- Die Beträge (Paragraph 1) und die automatische Auszahlung (Paragraph 3) gelten ab dem 1. September 2025; die Zuverdienstgrenze (Paragraph 2) tritt erst am 1. Jänner 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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