Verbot von Handys und Smartwatches für Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe
Verordnung vom 28.04.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 ergänzt die Schulordnung 2024 und verbietet Schülerinnen und Schülern bis zur 8. Schulstufe die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten, außer in klar definierten Ausnahmefällen.Bundesministerium für Bildung4/28/2025XXVIII
Bildung
Schwerpunkte
- Für Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe ist die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen Geräten im Unterricht, in der Schule und bei Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten.
- Ausnahmen vom Verbot gelten, wenn die Hausordnung abweichende Regelungen trifft, eine Lehrperson die Nutzung für Unterrichtszwecke erlaubt, eine verantwortliche Person (z. B. Lernzeit‑Betreuer) die Nutzung gestattet oder ein medizinischer Bedarf besteht.
- Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen muss den Schülerinnen und Schülern eine altersgerechte Nutzung der Geräte ermöglicht werden, sofern die Hausordnung keine abweichenden Regelungen enthält.
- Falls die Hausordnung keine Regelungen zur Aufbewahrung der Geräte enthält, müssen die Schülerinnen und Schüler die Geräte ausgeschaltet verwahren; bei Verstößen ist das Gerät abzugeben und ggf. an die Erziehungsberechtigten zurückzugeben.
Dokumente (PDFs)
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