Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 die Höhe aller finanziellen Ansprüche von Soldaten und deren Familien fest, darunter Grundvergütung, Einsatzgelder, Dienstgradzulagen und Sonderleistungen.Bundesministerium für Landesverteidigung5/2/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Grundbeträge für finanzielle Ansprüche fest, z. B. ein Referenzbetrag von 3 409,83 €.
- Monatliche Einsatzgelder werden für verschiedene Dienstgrade und Einsatzarten definiert (z. B. 288,47 € für Rekruten, 3 748,09 € für Offiziere).
- Zusätzliche Prämien wie Grundvergütung, Freiwilligen‑ und Kaderausbildungsprämie sowie Monats‑ und Ausbildungsprämien werden mit festen Beträgen (z. B. Grundvergütung 317,11 €, Freiwilligenprämie 506,70 €) festgelegt.
- Sonderleistungen wie Rechtsverteidigung (10 229,49 €), Schmerzengeld (17 049,15 €) und Familienunterhalt (Mindest‑ 1 636,72 €, Höchst‑ 7 433,43 €) werden mit Höchstsätzen definiert.
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