MKS‑Verordnungsanpassungspaket 2025 – Sperrzonen, Transportpflichten und Ausnahmen
Verordnung vom 20.05.2025Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Maul‑ und Klauenseuche‑Bekämpfung, führt Sperrzonen ein, legt neue Pflichten für Transporter fest und gibt der Bezirksverwaltungsbehörde erweiterte Ausnahmerechte. Die meisten Änderungen gelten ab dem 21. Mai 2025.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/20/2025XXVIII
Gesundheit
Tierschutz
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert neue Sperrzonen, die aus Schutzzone, Überwachungszone und ggf. weiteren Bereichen bestehen.
- Der bisherige Absatz 1 Z 6 des § 6 wird aufgehoben, wodurch eine frühere Regelung entfällt.
- Ausnahmen von den Verboten dürfen nur im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen der Bezirksverwaltungsbehörde nach Art. 28‑38, 43‑52 und 56 der delegierten EU‑Verordnung (EU) 2020/687 erteilt werden.
- Transportunternehmer müssen sicherstellen, dass Transportmittel den Mindestanforderungen der EU‑Verordnung (EU) 2020/688 entsprechen und Risikoabschätzungen für Betriebe mit fremden Tieren durchführen.
Dokumente (PDFs)
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