Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
Verordnung vom 26.05.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für kaufmännische Auszubildende in Druckereien fest, definiert Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie eine Basis für Überstundenvergütung. Sie gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet, für Unternehmen der Druck- und Druckformenherstellung und für kaufmännische Lehrlinge (Bürokaufmann/-frau, Technischer Zeichner/in).
- Das monatliche Lehrlingseinkommen ist gestaffelt: 1. Lehrjahr 700 €, 2. Lehrjahr 1 054 €, 3. Lehrjahr 1 331 € und 4. Lehrjahr 1 631 €.
- Alle Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe eines Monatsgehalts, spätestens am 30. Juni; Austretende oder eintrittende Lehrlinge erhalten den anteiligen Betrag.
- Eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts wird einmal jährlich bis zum 30. November ausgezahlt; auch hier gilt eine anteilige Berechnung für Austretende bzw. Eintrittende.
Dokumente (PDFs)
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