Zusammenfassung
Ein neuer Pflegezuschuss wird für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft (außer Vorarlberg) rechtsverbindlich erklärt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/29/2026XXVIII
Pflege
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2026
- Einführung eines speziellen Pflegezuschusses für Beschäftigte in der Pflege und Behindertenbetreuung.
- Die Regelung gilt für stationäre Langzeitpflege, mobile Pflegedienste und Einrichtungen der Behindertenarbeit.
- Der Geltungsbereich umfasst ganz Österreich, jedoch ist Vorarlberg ausdrücklich ausgenommen.
- Betroffen sind unter anderem diplomierte Pflegekräfte, Pflegefachassistenzen, Pflegeassistenzen sowie Sozialbetreuerinnen und -betreuer.
Dokumente (PDFs)
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