Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die Grundausbildung für Bedienstete des Außenministeriums fest, einschließlich theoretischer Module, praktischer Rotation und Prüfungsverfahren.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten5/6/2026XXVIII
Bildung
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Ausbildung für alle Bediensteten des Ministeriums, die einer Grundausbildung verpflichtet sind.
- Unmittelbar nach Dienstantritt erfolgt eine strukturierte Erstorientierung zur schnellen Integration in die Arbeitsprozesse.
- Für den höheren auswärtigen Dienst ist eine mehrmonatige praktische Verwendung an einer Dienststelle im Ausland verpflichtend.
- Die Prüfungen im höheren Dienst beinhalten eine schriftliche Klausurarbeit, die in englischer Sprache verfasst werden muss.
Dokumente (PDFs)
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