EAG‑Marktprämienverordnung‑Novelle 2026 – neue Prämienpreise und Terminregelungen
Verordnung vom 16.01.2026Zusammenfassung
Die Novelle 2026 der EAG‑Marktprämienverordnung legt neue Höchstpreise für Marktprämien von Photovoltaik, Biomasse, Wind‑ und Wasserkraftanlagen fest und definiert konkrete Gebotstermine sowie Korrekturfaktoren für Windanlagen.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus1/16/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Festlegung neuer Höchstpreise für Marktprämien (in Cent/kWh) für Photovoltaik, Biomasse, Wind‑ und Wasserkraftanlagen für die Jahre 2026/27.
- Bestimmung von Gebotsterminen und Ausschreibungsvolumina (in kWpeak) für jede Technologie in den Jahren 2026 und 2027.
- Einführung von Korrekturfaktoren (in %) für Windkraftanlagen, differenziert nach Turmhöhe bis 400 m und ab 1 400 m.
- Korrektur von Jahreszahlen und Mengenangaben in den bestehenden Paragraphen (z. B. Ersetzung von „2024“ durch „2026“, „190 000 kW“ durch „90 000 kW“).
Dokumente (PDFs)
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