Zusammenfassung
Festsetzung der monatlichen Einkommen und Zusatzleistungen für kaufmännische Lehrlinge in der Druckindustrie ab Juni 2026.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/9/2026XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Regelung gilt für kaufmännische Lehrlinge (z. B. Bürokaufleute oder Technische Zeichner) in der Druckindustrie in ganz Österreich.
- Das monatliche Einkommen steigt mit fortschreitender Lehrzeit an, beginnend bei 721,00 € im ersten Jahr bis zu 1.679,90 € im vierten Jahr.
- Alle Lehrlinge haben Anspruch auf einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Monatsgehalts.
- Für die Berechnung von Überstunden bei Lehrlingen über 18 Jahren wird ein Stundenlohn von 12,58 € als Basis festgelegt, falls kein vergleichbares Gehalt im Betrieb vorhanden ist.
Dokumente (PDFs)
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