Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Prozentsätze für Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbedienstete für Juni 2026 fest.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/12/2026XXVIII
Wirtschaft
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Festlegung der Prozentsätze für die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland.
- Die Regelung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Gehaltsgesetzes.
- Die Zulagen gelten sowohl für Beamte als auch für Vertragsbedienstete des Bundes.
- Die Sätze variieren je nach Standort erheblich, von sehr niedrigen Werten in einigen Städten bis hin zu hohen Sätzen in teuren Regionen wie Bern oder Zürich.
Dokumente (PDFs)
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