Zusammenfassung
Änderung der Regeln für die Ausbildung und den Einsatz von Diensthunden bei Polizei, Armee und Zoll mit Fokus auf Tierschutz und Qualifikation.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/18/2026XXVIII
Tierschutz
Verwaltung
Sicherheitsexekutive
Öffentliche Verwaltung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.06.2026 (Tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft (Kundmachung 18. Juni 2026).)
- Regelung des Einsatzes von Hilfsmitteln, die bei unsachgemäßer Anwendung Schmerzen oder Schäden bei Hunden verursachen können.
- Verpflichtung zur Dokumentation und Aufbewahrung von tierärztlichen Untersuchungsergebnissen für die gesamte Dienstzeit des Hundes.
- Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Diensthundeführer ist für bestimmte Qualifikationen erforderlich.
- Verschärfung der Anforderungen an Ausbilder durch theoretische und praktische Lehrgänge sowie kommissionelle Prüfungen.
Dokumente (PDFs)
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