<!--[0-->Änderung der Zuständigkeiten bei der Wildbach- und Lawinenverbauung<!--]-->
Änderung der Zuständigkeiten bei der Wildbach- und Lawinenverbauung
Verordnung vom 22.06.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung präzisiert die Aufgaben des Landwirtschaftsministeriums im Bereich des Wildbach- und Lawinenschutzes und legt die Nutzung spezialisierter Fachzentren fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft6/22/2026XXVIII
Umwelt
Wasser
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 22.06.2026
  • Die Verordnung erhält einen neuen Kurznamen zur einfacheren Identifizierung.
  • Die Aufgaben werden dahingehend präzisiert, dass nicht nur die Gewässeraufsicht, sondern auch die Überwachung der Maßnahmen und die Erhaltung der Anlagen dazu gehören.
  • Es werden strategische Fachzentren für Themen wie Geologie, Lawinen, Schutzwald und Naturgefahren offiziell als Unterstützung für das Ministerium verankert.
  • Zentrale Dienste, insbesondere für die digitale Infrastruktur und das Rechnungswesen, werden als Kompetenzzentren definiert.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 52

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
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