Zusammenfassung
Diese Verordnung präzisiert die Aufgaben des Landwirtschaftsministeriums im Bereich des Wildbach- und Lawinenschutzes und legt die Nutzung spezialisierter Fachzentren fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft6/22/2026XXVIII
Umwelt
Wasser
Verwaltungsorganisation
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 22.06.2026
- Die Verordnung erhält einen neuen Kurznamen zur einfacheren Identifizierung.
- Die Aufgaben werden dahingehend präzisiert, dass nicht nur die Gewässeraufsicht, sondern auch die Überwachung der Maßnahmen und die Erhaltung der Anlagen dazu gehören.
- Es werden strategische Fachzentren für Themen wie Geologie, Lawinen, Schutzwald und Naturgefahren offiziell als Unterstützung für das Ministerium verankert.
- Zentrale Dienste, insbesondere für die digitale Infrastruktur und das Rechnungswesen, werden als Kompetenzzentren definiert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.