Zusammenfassung
Festsetzung der monatlichen Lehrlingsentgelte sowie der Urlaubs- und Weihnachtsvergütungen für Lehrlinge im Bereich Kraftfahrzeugverleih.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/1/2026XXVIII
Bildung
Verkehr
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Kraftfahrzeugverleihunternehmen in ganz Österreich.
- Das monatliche Einkommen steigt mit fortschreitendem Lehrjahr an: im ersten Jahr sind es 758,50 €, im zweiten 1.083,50 € und im dritten 1.516,90 €.
- Alle Lehrlinge haben Anspruch auf einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsvergütung in der Höhe eines vollen Monatsgehalts.
- Für die Berechnung von Überstunden bei Lehrlingen über 18 Jahren gibt es eine spezifische Regelung basierend auf bestehenden Gehaltstabellen, falls kein eigenes Betriebsentgelt vorliegt.
Dokumente (PDFs)
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