Zusammenfassung
Diese Verordnung passt die Kontrollen von Rückständen und Schadstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft an EU-Standards an.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/9/2026XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
In Kraft ab 10.07.2026 (Tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft (Kundmachung 2026-07-09).)
- Anpassung der nationalen Regeln an die aktuellen Vorgaben der Europäischen Union zur Lebensmittelsicherheit.
- Einführung strukturierter Pläne für die amtliche Kontrolle, Überwachung und den Import von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
- Klare Zuweisung der Zuständigkeiten: Die Bundesländer sind für die Probenahme zuständig, während das Bundesamt die Importkontrollen übernimmt.
- Verpflichtung für Tierärzte, alle Medikamentenanwendungen und Wartezeiten lückenlos zu dokumentieren und die Unterlagen sieben Jahre lang aufzubewahren.
Dokumente (PDFs)
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