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Anpassung der Rückstandskontrolle in Lebensmitteln
Verordnung vom 09.07.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung passt die Kontrollen von Rückständen und Schadstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft an EU-Standards an.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/9/2026XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

In Kraft ab 10.07.2026 (Tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft (Kundmachung 2026-07-09).)
  • Anpassung der nationalen Regeln an die aktuellen Vorgaben der Europäischen Union zur Lebensmittelsicherheit.
  • Einführung strukturierter Pläne für die amtliche Kontrolle, Überwachung und den Import von Lebensmitteln tierischer Herkunft.
  • Klare Zuweisung der Zuständigkeiten: Die Bundesländer sind für die Probenahme zuständig, während das Bundesamt die Importkontrollen übernimmt.
  • Verpflichtung für Tierärzte, alle Medikamentenanwendungen und Wartezeiten lückenlos zu dokumentieren und die Unterlagen sieben Jahre lang aufzubewahren.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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