Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert den Kreis der Personen, die über die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung abgesichert sind, auf Mitglieder verschiedener Rettungs- und Hilfsorganisationen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/15/2026XXVIII
Gesundheit
Verwaltung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 16.07.2026 (Tritt am Tag nach der Kundmachung (15. Juli 2026) in Kraft.)
- Erweiterung des Versicherungsschutzes für freiwillige Helfer im Bereich der Unfallversicherung.
- Einbeziehung der Mitglieder der Landesverbände des Österreichischen Bergrettungsdienstes.
- Einbeziehung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in allen Bundesländern.
- Einbeziehung der Mitglieder des Roten Kreuzes in den Landesverbänden.
Dokumente (PDFs)
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