Zusammenfassung
Diese Verordnung passt die Spielzeugverordnung an neue EU-Sicherheitsstandards an und regelt den Umgang mit chemischen Stoffen wie Cobalt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/30/2026XXVIII
Umwelt
Verkehr
Gesundheit
Wirtschaft
Europäische Union
Schwerpunkte
In Kraft ab 30.07.2026
- Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug in Österreich.
- Spielzeug, das noch alten Sicherheitsstandards entspricht, darf bis zum 28. August 2026 verkauft werden.
- Neue Regelungen zur Verwendung von Cobalt in Spielzeugteilen wie Magneten oder elektrischen Komponenten.
- Anpassung der Verordnung an das geltende Chemikaliengesetz.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.