Festsetzung der Kaufkraftausgleichszulagen für Beamte im Ausland (Juli 2026)
Verordnung vom 03.08.2026Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Prozentsätze für die Kaufkraftausgleichszulagen von Bundesbediensteten im Ausland für Juli 2026 fest.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/3/2026XXVIII
Wirtschaft
öffentlicher Dienst
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Festlegung von Prozentsätzen zur Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für Auslandseinsätze.
- Die Berechnung der Zulagen erfolgt auf Basis spezifischer gesetzlicher Vorgaben.
- Die Regelung gilt sowohl für Beamte als auch für Vertragsbedienstete des Bundes.
- Die festgelegten Sätze sind spezifisch für den Monat Juli 2026 gültig.
Dokumente (PDFs)
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