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Steueroasen-Kundmachungs-Verordnung 2026
Verordnung vom 03.08.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung aktualisiert die EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke für das Jahr 2026.
Bundesministerium für Justiz8/3/2026XXVIII
Wirtschaft
Steuerwesen
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Europäische Union

Schwerpunkte

  • Die Verordnung aktualisiert die Liste der Länder, die als steuerlich nicht kooperativ gelten.
  • Bestimmte Staaten wie Antigua und Barbuda, die Türkei oder Montenegro werden in der Liste der nicht kooperativen Gebiete geführt.
  • Einige Staaten, wie Panama oder die Russische Föderation, verbleiben unverändert in der Liste.
  • Die Regelungen treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft und gelten jeweils zum 1. März eines Jahres.
Dokumente (PDFs)
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Sporrer Anna, Dr.

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