Zusammenfassung
Die Verordnung aktualisiert die EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke für das Jahr 2026.Bundesministerium für Justiz8/3/2026XXVIII
Wirtschaft
Steuerwesen
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
- Die Verordnung aktualisiert die Liste der Länder, die als steuerlich nicht kooperativ gelten.
- Bestimmte Staaten wie Antigua und Barbuda, die Türkei oder Montenegro werden in der Liste der nicht kooperativen Gebiete geführt.
- Einige Staaten, wie Panama oder die Russische Föderation, verbleiben unverändert in der Liste.
- Die Regelungen treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft und gelten jeweils zum 1. März eines Jahres.
Dokumente (PDFs)
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