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Section Control-Messstreckenverordnung A 21 Mayerling-Heiligenkreuz 2026
Verordnung vom 04.08.2026

Zusammenfassung

Festlegung von Abschnitten auf der A 21 zwischen Mayerling und Heiligenkreuz zur Überwachung der Durchschnittsgeschwindigkeit mittels Section Control.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur8/4/2026XXVIII
Verkehr
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 04.08.2026 (Datum der Veröffentlichung/Ausgabe laut Bundesgesetzblatt.)
  • Einführung von Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn A 21 im Abschnitt Mayerling – Heiligenkreuz.
  • Überwachung eines Bereichs in Fahrtrichtung Wien zwischen Kilometer 16,08 und 24,19.
  • Überwachung eines Bereichs in Richtung Knoten Steinhäusl zwischen Kilometer 24,19 und 17,60.
  • Verpflichtung zur Ankündigung der Anfangs- und Endpunkte der kontrollierten Abschnitte.
Dokumente (PDFs)
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Hanke Peter

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Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
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