Zusammenfassung
Änderung der Eisenbahnkreuzungsverordnung zur Verbesserung der Sicherheit und Klärung von Übergangsfristen.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur8/4/2026XXVIII
Verkehr
Informatik
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Behörden müssen bei der Anordnung von Sicherungen nun angemessene Fristen setzen, die auf Antrag verlängert werden können.
- Alte Sicherungssysteme, die bisher nur durch Bewachung geschützt waren, müssen bis spätestens September 2034 überprüft werden.
- Bei der Wiederaufnahme des Betriebs auf stillgelegten Bahnstrecken müssen alle zugehörigen Kreuzungen neu geprüft und gesichert werden.
- Die Definition der Sperrstrecke für Fahrzeuge wurde präzisiert, um die Berechnung der Annäherungszeiten zu vereinheitlichen.
Dokumente (PDFs)
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