Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Prozentsätze für Kaufkraftausgleichszulagen von Bundesbediensteten im Ausland für August 2026 fest.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/14/2026XXVIII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Festlegung von Prozentsätzen zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulagen.
- Die Regelung basiert auf dem Gehaltsgesetz für Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes.
- Die Sätze gelten spezifisch für den Monat August 2026.
- Die Zulagen werden je nach Dienstort unterschiedlich hoch angesetzt, um lokale Preisunterschiede zu berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.