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Erweiterung der Meldepflicht und Gebühren für Nikotinprodukte
Verordnung vom 18.08.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Gebührenpflicht für die Meldung von Produkten auf tabakfreie Nikotinerzeugnisse und Nikotinersatzerzeugnisse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/18/2026XXVIII
Tabak
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert den Geltungsbereich der Gebührenregelung auf neue Produktgruppen.
  • Neben Tabakerzeugnissen müssen nun auch tabakfreie Nikotinprodukte gemeldet werden.
  • Die Gebühren dienen dazu, die Kosten für die staatliche Überwachung dieser Produkte zu decken.
  • Die neuen Regelungen treten am 20. August 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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