Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Gebührenpflicht für die Meldung von Produkten auf tabakfreie Nikotinerzeugnisse und Nikotinersatzerzeugnisse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/18/2026XXVIII
Tabak
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert den Geltungsbereich der Gebührenregelung auf neue Produktgruppen.
- Neben Tabakerzeugnissen müssen nun auch tabakfreie Nikotinprodukte gemeldet werden.
- Die Gebühren dienen dazu, die Kosten für die staatliche Überwachung dieser Produkte zu decken.
- Die neuen Regelungen treten am 20. August 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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