Zusammenfassung
Festlegung von Heimarbeitstarifen für die Herstellung von Bürsten und Pinseln in Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte österreichische Bundesgebiet.
- Es werden detaillierte Zeitvorgaben für die Herstellung verschiedener Bürstenarten (z.B. Glanzbürsten, Besen, Klosettbürsten) festgelegt.
- Der Standard-Stundenlohn für die Berechnung der Stückentgelte beträgt 11,78 Euro.
- Betriebe, die dem Fachverband der Holzindustrie angehören, müssen einen höheren Stundenlohn von 14,73 Euro anwenden.
Dokumente (PDFs)
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