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Heimarbeitstarif für Bürsten- und Pinselherstellung
Verordnung vom 20.08.2026

Zusammenfassung

Festlegung von Heimarbeitstarifen für die Herstellung von Bürsten und Pinseln in Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte österreichische Bundesgebiet.
  • Es werden detaillierte Zeitvorgaben für die Herstellung verschiedener Bürstenarten (z.B. Glanzbürsten, Besen, Klosettbürsten) festgelegt.
  • Der Standard-Stundenlohn für die Berechnung der Stückentgelte beträgt 11,78 Euro.
  • Betriebe, die dem Fachverband der Holzindustrie angehören, müssen einen höheren Stundenlohn von 14,73 Euro anwenden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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