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Heimarbeitstarif für Korb- und Bastwaren
Verordnung vom 20.08.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Entlohnung von Heimarbeitern in der Korb- und Bastwarenbranche durch die Festlegung eines Stundenlohns als Basis für Stückentgelte sowie einen 10 %igen Zuschlag.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Regelung gilt für die Herstellung und Bearbeitung von Korb- und Bastwaren in ganz Österreich.
  • Das Entgelt pro Stück wird auf Basis eines Stundenlohns von 11,78 € berechnet.
  • Auf das berechnete Entgelt muss ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gezahlt werden, der separat ausgewiesen werden muss.
  • Die neuen Regelungen treten mit dem 1. Juni 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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