Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Entlohnung von Heimarbeitern in der Korb- und Bastwarenbranche durch die Festlegung eines Stundenlohns als Basis für Stückentgelte sowie einen 10 %igen Zuschlag.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Regelung gilt für die Herstellung und Bearbeitung von Korb- und Bastwaren in ganz Österreich.
- Das Entgelt pro Stück wird auf Basis eines Stundenlohns von 11,78 € berechnet.
- Auf das berechnete Entgelt muss ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gezahlt werden, der separat ausgewiesen werden muss.
- Die neuen Regelungen treten mit dem 1. Juni 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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