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Heimarbeitstarif für die Spielwarenherstellung
Verordnung vom 20.08.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für die Spielwarenproduktion fest. Sie bestimmt die Berechnung der Entgelte und führt einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % ein.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Industrie
Wirtschaft
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Regelung gilt für das gesamte österreichische Bundesgebiet.
  • Der Tarif umfasst die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits anderweitig geregelt sind.
  • Die Entgelte müssen auf Basis eines Stundenlohns von 11,78 € berechnet werden.
  • Es wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt, der auf den Lohn separat ausgewiesen werden muss.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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