Zusammenfassung
Diese Verordnung legt einen neuen Heimarbeitstarif für die Spielwarenproduktion fest. Sie bestimmt die Berechnung der Entgelte und führt einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Industrie
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Regelung gilt für das gesamte österreichische Bundesgebiet.
- Der Tarif umfasst die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits anderweitig geregelt sind.
- Die Entgelte müssen auf Basis eines Stundenlohns von 11,78 € berechnet werden.
- Es wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt, der auf den Lohn separat ausgewiesen werden muss.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.