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Heimarbeitstarif für Kunststoffverarbeitung
Verordnung vom 20.08.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt den Heimarbeitstarif für die Kunststoffverarbeitung in Österreich fest, einschließlich Stückentgelten und Zuschlägen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Industrie
Wirtschaft
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.06.2026
  • Die Regelung gilt für die Herstellung oder Bearbeitung von Kunststoffwaren in ganz Österreich.
  • Die Entlohnung für die Arbeit wird auf Basis eines Stundenlohns von 12,18 € berechnet.
  • Es muss ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt und separat ausgewiesen werden.
  • Es bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsvergütungen in Höhe von jeweils acht Prozent des Entgelts.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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