Zusammenfassung
Diese Verordnung legt den Heimarbeitstarif für die Kunststoffverarbeitung in Österreich fest, einschließlich Stückentgelten und Zuschlägen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Industrie
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2026
- Die Regelung gilt für die Herstellung oder Bearbeitung von Kunststoffwaren in ganz Österreich.
- Die Entlohnung für die Arbeit wird auf Basis eines Stundenlohns von 12,18 € berechnet.
- Es muss ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt und separat ausgewiesen werden.
- Es bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsvergütungen in Höhe von jeweils acht Prozent des Entgelts.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.