Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die Entgelte und Zuschläge für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter fest, die Kunststoffgegenstände wie Lippenstiftbehälter oder Dosierpumpen herstellen. Sie gilt spezifisch für den Bezirk Gmünd in Niederösterreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Industrie
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Regelung gilt spezifisch für den Bezirk Gmünd in Niederösterreich.
- Betroffen ist die Herstellung von Kunststoffgegenständen wie Lippenstiftbehältern oder Dosierpumpen für Lebensmittel.
- Die Entgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 9,52 Euro berechnet.
- Es wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 Prozent gewährt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.