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Heimarbeitstarif für Kunstgewerbe 2026
Verordnung vom 20.08.2026

Zusammenfassung

Festlegung eines neuen Heimarbeitstarifs für kunstgewerbliche Arbeiten in Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte österreichische Bundesgebiet.
  • Es wird zwischen qualifizierter Arbeit (z. B. Hinterglasmalerei, Emailmalerei) und nicht qualifizierter Arbeit unterschieden.
  • Für qualifizierte Arbeiten wird ein Stundenlohn von 11,99 € als Basis für die Stückentgeltberechnung festgelegt.
  • Für nicht qualifizierte Arbeiten beträgt die Basis für die Berechnung 10,33 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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