Zusammenfassung
Festlegung eines neuen Heimarbeitstarifs für kunstgewerbliche Arbeiten in Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2026XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte österreichische Bundesgebiet.
- Es wird zwischen qualifizierter Arbeit (z. B. Hinterglasmalerei, Emailmalerei) und nicht qualifizierter Arbeit unterschieden.
- Für qualifizierte Arbeiten wird ein Stundenlohn von 11,99 € als Basis für die Stückentgeltberechnung festgelegt.
- Für nicht qualifizierte Arbeiten beträgt die Basis für die Berechnung 10,33 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.