Zusammenfassung
Zivile Bedienstete im Strafvollzug dürfen zur Selbstverteidigung vom Ministerium bereitgestellte Pfeffersprays mitführen, sofern sie zuvor geschult wurden.Bundesministerium für Justiz8/25/2026XXVIII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
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Schwerpunkte
- Zivile Bedienstete im Strafvollzug dürfen Pfeffersprays mitführen.
- Die Sprays müssen vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt werden.
- Der Einsatz ist strikt auf Situationen der Notwehr begrenzt.
- Vor der ersten Nutzung ist eine verpflichtende Schulung vorgeschrieben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.