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Pfefferspray-Nutzung für zivile Strafvollzugsbedienstete
Verordnung vom 25.08.2026

Zusammenfassung

Zivile Bedienstete im Strafvollzug dürfen zur Selbstverteidigung vom Ministerium bereitgestellte Pfeffersprays mitführen, sofern sie zuvor geschult wurden.
Bundesministerium für Justiz8/25/2026XXVIII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
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Schwerpunkte

  • Zivile Bedienstete im Strafvollzug dürfen Pfeffersprays mitführen.
  • Die Sprays müssen vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Einsatz ist strikt auf Situationen der Notwehr begrenzt.
  • Vor der ersten Nutzung ist eine verpflichtende Schulung vorgeschrieben.
Dokumente (PDFs)
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