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Novelle der Medizinproduktebetreiberverordnung
Verordnung vom 27.08.2026

Zusammenfassung

Änderung der Medizinproduktebetreiberverordnung zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Sicherheit von Medizinprodukten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/27/2026XXVIII
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Europäische Union

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt nun explizit auch für das weitere Bereitstellen von Medizinprodukten auf dem Markt.
  • Nach erfolgreichen sicherheitstechnischen Prüfungen müssen Medizinprodukte mit dem Datum der nächsten Prüfung gekennzeichnet werden.
  • Über messtechnische Kontrollen muss ein Protokoll erstellt werden, das mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden muss.
  • Für implantierbare Produkte muss ein Register geführt werden, das neben Produktdaten auch Patientendaten und Details zur Implantation enthält.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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